Zum Hauptinhalt springen

Unzulässige Änderung des Verwendungszweckes; Verwaltungsübertretung; Tatzeitraum; Konkretisierungsgebot

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Die Umschreibung des Beginnes der angelasteten Tatzeit mit den Worten „seit ca dem Jahre 2017“ wird dem Konkretisierungsgebot nicht gerecht.

  • § 67 Abs 1 lit a tir BauO
  • § 28 Abs 1 lit c tir BauO
  • Tatzeitraum
  • § 44a Z 1 VStG
  • Unzulässige Änderung des Verwendungszweckes
  • Verwaltungsübertretung
  • Konkretisierungsgebot
  • VwGH, 15.12.2021, Ra 2020/06/0308
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2022/48

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!