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Grillberger, Konrad

Unzulässige Erweiterung von Mitwirkungsrechten des Betriebsrates

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Eine Regelung eines Kollektivvertrages, nach der Kündigungen des Arbeitgebers nur rechtswirksam sein sollen, wenn zuvor ein Sozialplan erstellt wurde, ist eine grundsätzlich zulässige Inhaltsnorm. Sie bewirkt aber mittelbar eine unzulässige Erweiterung von Mitwirkungsrechten des Betriebsrates und ist deshalb rechtsunwirksam.

  • Grillberger, Konrad
  • § 25 KollV Landes-Hypothekenbanken
  • § 109 ArbVG
  • OGH, 24.05.2017, 9 ObA 153/16i
  • WBl-Slg 2017/205
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 105 Abs 2 ArbVG
  • § 2 Abs 2 ArbVG

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