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Unzulässige „Verlängerungsoption“ in Mietvertrag

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Eine „Verlängerungsoption“, derzufolge sich der Mietvertrag „jeweils“, also immer wieder, auf weitere drei Jahre verlängert, wenn er nicht rechtzeitig (vor Ablauf) gekündigt wird, entspricht nicht den Anforderungen an einen unbedingten Endtermin iS des § 29 MRG und ist nach dieser Gesetzesbestimmung daher unwirksam.

  • JBL 2019, 178
  • OGH, 17.07.2018, 4 Ob 133/18i
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • BG Hernals, 28.08.2017, 16 C 36/17d
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht
  • LGZ Wien, 25.04.2018, 38 R 322/17k
  • § 29 MRG

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