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Unzumutbarer Alternative zu einem Notweg; keine auffallende Sorglosigkeit
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 24
- Rechtsprechung, 88 Wörter
- Seiten 33-33
- https://doi.org/10.33196/bbl202101003302
20,00 €
inkl MwStEine auffallende Sorglosigkeit des Erwerbers einer weglosen Liegenschaft kann vorliegen, wenn er durch vorherige Erkundigung eine an die Stelle der Begründung des Notwegs tretende zumutbare Alternative zur Herstellung der Verbindung mit dem öffentlichen Straßennetz in Erfahrung bringen hätte können und es ihm dadurch vor Erwerb der Liegenschaft möglich gewesen wäre, den Wegmangel zu verhindern. Von einer zumutbaren Alternative zum Notweg kann nicht gesprochen werden, wenn die Herstellung einer Wegverbindung mit einem sehr hohen baulichen und wirtschaftlichen Aufwand verbunden gewesen wäre.
- Unzumutbarer Alternative zu einem Notweg
- BBL-Slg 2021/44
- keine auffallende Sorglosigkeit
- Baurecht
- OGH, 22.09.2020, 4 Ob 56/20v
- § 2 Abs 1 NWG
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