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Tschachler, Jakob

Urteil getilgt, Unrecht behoben?

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Dieser Artikel behandelt die Tilgung von und die Entschädigung für Verurteilungen wegen Tatbeständen, die gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen unter Strafe stellten. Nach einer Einleitung wird im zweiten Teil das österreichische Tilgungssystem allgemein dargestellt. Im Anschluss werden im dritten Teil die relevanten Entscheidungen des EGMR zur Tilgung bzw Entschädigung näher beleuchtet. Danach wird im vierten Teil die österreichische Rechtslage hinsichtlich ihrer EMRK-Konformität analysiert und argumentiert, dass Österreich verpflichtet ist, die Verurteilten zu entschädigen. Im fünften Teil werden verschiedene Möglichkeiten dargestellt, wie Österreich dieser Verpflichtung nachkommen könnte, und es wird dargelegt, weshalb eine pauschale Aufhebung der Verurteilungen gemeinsam mit Individualentschädigungen aus dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetztes (StEG) sowie Kollektiventschädigung die zielführende Methode ist. Im sechsten Teil werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst.

  • Tschachler, Jakob
  • EMRK
  • Entschädigung
  • § 129 StG
  • EGMR
  • gleichgeschlechtliche Unzucht
  • § 128 StG
  • § 363a StPO
  • Art 8 EMRK
  • Strafregister
  • Wiederaufnahme des Strafverfahrens
  • § 209 StGB
  • Diskriminierung
  • Homosexualität
  • Tilgung
  • Verfolgung
  • Urteilsaufhebung
  • JURIDIKUM 2016, 431
  • Art 14 EMRK
  • Rechtsphilosophie und Politik
  • Strafrecht
  • § 353 StPO

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