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Giese, K.

Veränderung der Abflussverhältnisse; Hochwasserschutz; keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte

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Eine Verschlechterung der Hochwassersituation auf dem Nachbargrundstück zählt nicht zu den in § 48 nö BauO aufgezählten Belästigungen.

Der Schutz der benachbarten Grundstücke vor Hochwasser oder Änderungen der natürlichen Abflussverhältnisse ist nicht von der Baubehörde, sondern der Wasserrechtsbehörde zu gewährleisten.

  • Giese, K.
  • VwGH, 23.07.2013, 2011/05/0194
  • § 48 nö BauO
  • Hochwasserschutz
  • § 6 Abs 2 nö BauO
  • Veränderung der Abflussverhältnisse
  • BBL-Slg 2014/4
  • keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte
  • Baurecht

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