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Hilber, Klaus

Veräußerung eines Grundstückes zur Vermeidung einer Enteignung

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Werden bei einer freiwilligen Veräußerung zur Vermeidung einer Enteignung Wiederbeschaffungskosten (Kosten für die GB-Eintragung, GrESt, Kosten der Vertragserrichtung etc für eine allfällige Beschaffung von Ersatzgrund) im Vorhinein entschädigt, so sind diese als Teil der Gegenleistung in die GrESt-Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Es handelt sich dabei nicht um eine besondere Entschädigung für eine Wertminderung der nicht enteigneten Grundstücke.

  • Hilber, Klaus
  • AFS 2013, 264
  • § 4 Abs 1 GrEStG
  • UFS, 09.04.2013, RV/3878-W/08
  • § 5 Abs 1 GrEStG
  • Steuerrecht

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