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Giese, K.

Verbauung von Mindestabständen; Wohngebäude; Gleichheitssatz

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Es bestehen keine gleichheitsrechtlichen Bedenken dagegen, dass andere als die in § 6 Abs 6 tir BauO genannten baulichen Anlagen (zB ein bestehendes Wohnhaus) nicht in den Anwendungsbereich des § 6 Abs 6 tir BauO einbezogen werden.

  • Giese, K.
  • Verbauung von Mindestabständen
  • Gleichheitssatz
  • VfGH, 25.11.2013, G 80/2013
  • Wohngebäude
  • BBL-Slg 2014/95
  • § 6 Abs 6 tir BauO
  • Art 7 B-VG
  • Baurecht

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