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Verbot der touristischen Nutzung von Wohnungen; Beherbergungsbetrieb; Apartmenthaus zur touristischen Nutzung

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Bei einer „gemischten Verwendung“ des Gebäudes (hier: im Erdgeschoß fünf gesonderte Wohneinheiten mit Beherbergungszimmern, in den übrigen 3 Geschoßen 12 selbständige Wohnungen) liegt der in § 31 Abs 5 Z 1 sbg ROG 2009 gemeinte Fall eines Betriebes zur gewerblichen Beherbergung als Ausnahmetatbestand vom Verbot der touristischen Nutzung von Wohnungen nicht vor.

  • BBL-Slg 2021/136
  • § 31 Abs 5 Z 1 sbg ROG
  • Beherbergungsbetrieb
  • Apartmenthaus zur touristischen Nutzung
  • § 30 Abs 4 sbg ROG
  • Baurecht
  • VwGH, 22.04.2021, Ro 2017/06/0024
  • Verbot der touristischen Nutzung von Wohnungen

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