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Verbraucherschutz: Nationales Verbot von Verlustverkäufen verstößt gegen UGP-RL

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Die RL 2005/29/EG ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Rechtsvorschrift wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, die ein allgemeines Verbot enthält, Waren mit Verlust zum Kauf anzubieten oder zu verkaufen, und für dieses Verbot Ausnahmetatbestände vorsieht, die auf Kriterien beruhen, die in dieser RL nicht vorgesehen sind.

  • RL 2005/29/EG des EP und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt und zur Änderung der RL 84/450/EWG des Rates, der RL 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des EP und des Rates sowie de
  • EuGH, 19.10.2017, Rs C-295/16, (Europamur Alimentación SA/Dirección General de Comercio y Protección del Consumidor de la Comunidad Autónoma de la Región de Murcia; Juzgado de lo Contencioso-Administrativo n° 4 de Murcia [Verwaltungsgericht Nr 4 Murcia, S
  • WBl-Slg 2017/218
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

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