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Verbraucherschutz: Zu zinsunabhängigen Kreditkosten in Verbraucherkreditverträgen und Vertragsklauseln, die auf bindenden Rechtsvorschriften beruhen

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Art 3 lit g, Art 10 Abs 2 und Art 22 Abs 1 der RL 2008/48/EG sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, die eine Methode zur Berechnung des Höchstbetrags der zinsunabhängigen Kreditkosten vorsieht, die dem Verbraucher auferlegt werden können, vorausgesetzt, diese Regelung führt im Hinblick auf diese Kosten keine weiteren Informationspflichten ein, die zu den in Art 10 Abs 2 der RL 2008/48 vorgesehenen hinzuträten.

Art 1 Abs 2 der RL 93/13/EWG ist dahin auszulegen, dass eine Vertragsklausel, die die zinsunabhängigen Kreditkosten unter Einhaltung der von einer nationalen Bestimmung vorgesehenen Höchstgrenze festlegt, ohne dabei notwendigerweise die tatsächlich entstandenen Kosten zu berücksichtigen, nicht vom Geltungsbereich dieser RL ausgenommen ist.

  • WBl-Slg 2020/85
  • RL 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen
  • RL 2008/48/EG des EP und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der RL 87/102/EWG des Rates
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • EuGH, 26.03.2020, Rs C-779/18, Mikrokasa S.A., Revenue Niestandaryzowany Sekurytyzacyjny Fundusz Inwestycyjny Zamknięty/XO; Sąd Rejonowy w Siemianowicach Śląskich [Rayongericht Siemianowice Śląskie, Polen]

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