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Heft 10, Oktober 2017, Band 31
Verbraucherschutz: Zum sachlichen Anwendungsbereich der RL über unlautere Geschäftspraktiken
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 31
- Rechtsprechung, 1505 Wörter
- Seiten 579-581
- https://doi.org/10.33196/wbl201710057901
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inkl MwStDie RL 2005/29/EG ist dahin auszulegen, dass ihr sachlicher Anwendungsbereich das Rechtsverhältnis zwischen einer Inkassogesellschaft und einem zahlungsunfähigen Schuldner erfasst, gegen den aufgrund eines Verbraucherkreditvertrags eine Forderung besteht, die an diese Gesellschaft abgetreten wurde. Unter den Begriff „Produkt“ iS von Art 2 lit c dieser RL fallen von einer solchen Gesellschaft angewandte Praktiken zur Forderungsbeitreibung. Hierbei ist der Umstand, dass die Forderung durch eine GerichtsE bestätigt wurde und diese zur Vollstreckung an einen Gerichtsvollzieher übergeben wurde, unerheblich.
- WBl-Slg 2017/181
- EuGH, 20.07.2017, Rs C-357/16, („Gelvora“ UAB/Valstybine˙ vartotoju˛ teisiu˛ apsaugos tarnyba; Oberstes Verwaltungsgericht [Litauen])
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- RL 2005/29/EG des EP und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt und zur Änderung der RL 84/450/EWG des Rates, der RL 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des EP und des Rates sowie de
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