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Verbücherung einer Vereinbarung zwischen Grundeigentümer und Gemeinde im Rahmen der Vertragsraumordnung, die zur Nutzung des Grundstücks als Hauptwohnsitz oder zu touristischen Zwecken verpflichtet

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Eine Vereinbarung zwischen Grundeigentümer und Gemeinde im Rahmen der Vertragsraumordnung, die ersteren zur Nutzung eines Grundstücks als Hauptwohnsitz oder zu touristischen Zwecken verpflichtet, begründet keine positive Leistungspflicht, sondern zielt auf eine Untersagung einer mit den Zielsetzungen der örtlichen Raumplanung nicht vereinbarten Nutzung als Zweitwohnsitz ab. Mit einer solchen vertraglichen Beschränkung der Eigentümerbefugnisse ist aber keine für die Reallast geforderte positive Leistung des Grundeigentümers verbunden.

  • § 33 TROG
  • WOBL-Slg 2018/50
  • OGH, 27.06.2017, 5 Ob 66/17t, Zurückweisung des Revisionsrekurses
  • BG Landeck, TZ 2272/16
  • § 530 ABGB
  • LG Innsbruck, 52 R 54/16x
  • § 94 GBG
  • Miet- und Wohnrecht

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