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Vereinfachtes Verfahren; Verfahrensvoraussetzungen; subjektiv-öffentliches Nachbarrecht

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Nachbarn kommt kein subjektiv-öffentliches Recht auf die Durchführung des normalen oder vereinfachten Baubewilligungsverfahrens zu.

  • BBL-Slg 2016/98
  • § 10 Abs 3 sbg BauPolG
  • Verfahrensvoraussetzungen
  • Vereinfachtes Verfahren
  • subjektiv-öffentliches Nachbarrecht
  • Baurecht
  • LVwG Sbg, 03.02.2016, LVwG-3/307/5-2016

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