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Vergabe an geförderten Auftraggeber
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 2015
- Judikatur, 2652 Wörter
- Seiten 191-195
- https://doi.org/10.33196/rpa201503019101
20,00 €
inkl MwStArt 1 Buchst c der Richtlinie 92/50 steht nationalen Rechtsvorschriften entgegen, die die Teilnahme einer öffentlichen Krankenhauseinrichtung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden an Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge wegen ihrer Eigenschaft als wirtschaftlich tätige öffentliche Einrichtung ausschließen, wenn und soweit dieser Einrichtung gestattet ist, sich im Einklang mit ihren institutionellen und satzungsmäßigen Zielen auf dem Markt zu betätigen.
Der öffentliche Auftraggeber kann im Rahmen seiner Prüfung, ob ein Angebot ungewöhnlich niedrig ist, zur Gewährleistung eines gesunden Wettbewerbs nicht nur die in Art 37 Abs 2 der Richtlinie 92/50 genannten Umstände berücksichtigen, sondern auch alle im Hinblick auf die fragliche Leistung maßgeblichen Gesichtspunkte.
Die Bestimmungen der Richtlinie 92/50 und insbesondere die allgemeinen Grundsätze des freien Wettbewerbs, der Nichtdiskriminierung und der Verhältnismäßigkeit, die dieser Richtlinie zugrunde liegen, sind dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen, die einer öffentlichen Krankenhauseinrichtung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die an einer Ausschreibung teilnimmt, erlauben, ein Angebot abzugeben, das wegen der öffentlichen Mittel, die diese Einrichtung erhält, keinem Wettbewerb ausgesetzt ist. Bei der Prüfung gemäß Art 37 dieser Richtlinie, ob ein Angebot ungewöhnlich niedrig ist, kann jedoch der öffentliche Auftraggeber im Hinblick auf die Möglichkeit, dieses Angebot abzulehnen, eine öffentliche Finanzierung berücksichtigen, die eine solche Einrichtung erhält.
- Reisner, Hubert
- Art 82 RL 2004/18/EG.
- EuGH, 18.12.2014, C-568/13, „Data Medical Service“
- Art 55 RL 2004/18/EG
- Art 37 Abs 1 RL 92/50/EWG
- RPA 2015, 191
- ungewöhnlich niedrige Angebote
- Art 1 Abs 8 RL 2004/18/EG
- Ausscheiden
- Art 1 lit a RL 92/50/EWG
- Förderung
- Art 37 Abs 3 RL 92/50/EWG
- Beihilfe
- Art 1 lit c RL 92/50/EWG
- Art 80 RL 2004/18/EG
- Vergaberecht
- Preisangemessenheit.