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Vergaberecht: Zum Schadenersatz bei rechtswidrigem Ausschluss vom Vergabeverfahren

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Art 2 Abs 1 lit c der RL 89/665/EWG in der durch die RL 2007/66/EG des EP und des Rates vom 11. Dezember 2007 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung oder Praxis entgegensteht, nach der es grundsätzlich ausgeschlossen ist, dass ein aufgrund einer rechtswidrigen Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers von einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags ausgeschlossener Bieter für den Schaden entschädigt wird, der ihm durch den Verlust der Chance entstanden ist, an diesem Verfahren teilzunehmen, um den betreffenden Auftrag zu erhalten.

  • Art 2 Abs 1 lit c, Art 2 Abs 6 und 7 der RL des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge (89/665/EWG)
  • EuGH, 06.06.2024, Rs C-547/22, EU:C:2024:478 (INGSTEEL spol. s r. o./Úrad pre verejné obstarávanie; Okresný súd Bratislava II [Bezirksgericht Bratislava II, Slowakei])
  • WBl-Slg 2024/136
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

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