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- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 21
- Rechtsprechung, 333 Wörter
- Seiten 224-225
- https://doi.org/10.33196/bbl201806022401
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inkl MwStFür den Beginn der Verjährung eines Amtshaftungsanspruchs ist jener Zeitpunkt maßgebend, zu dem der Geschädigte auf Grund der ihm bekannten Tatsachen ohne nennenswerte Mühe auf das Verschulden irgendeines Organs des Rechtsträgers schließen konnte.
Unterlässt er die Klage innerhalb der dreijährigen Frist, verjährt nicht nur der Anspruch auf Ersatz für den schon eingetretenen Primärschaden, sondern auch für alle voraussehbaren künftigen Schäden.
Die Voraussehbarkeit von Folgeschäden erfordert nicht, dass ein konkreter künftiger Geschehnisablauf absehbar ist.
- § 6 Abs 1 AHG
- BBL-Slg 2018/217
- § 1489 ABGB
- OGH, 17.07.2018, 1 Ob 109/18p
- Verjährung von Amtshaftungsansprüchen
- Baurecht
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