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Verlängerung der Baubewilligung; Parteistellung; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

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Ist die Anzahl der Verlängerungen gesetzlich nicht begrenzt, ist auch eine wiederholte Verlängerung der Wirksamkeit der Baubewilligung zulässig.

Im Verlängerungsverfahren haben die Parteien des Baubewilligungsverfahrens Parteistellung.

Nachbarn können im Verlängerungsverfahren nur einen in der Zwischenzeit eingetretenen Versagungsgrund geltend machen.

  • Verlängerung der Baubewilligung
  • VwGH, 20.06.2013, 2012/06/0050
  • Parteistellung
  • BBL-Slg 2013/162
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • § 21 krnt BauO (idF vor der Nov LGBl 80/2012)
  • Baurecht

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