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Veröffentlichung von Standbildern aus einem YouTube-Video ohne Zustimmung

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Die Nutzungsbedingungen der YouTube LLC beinhalten keine „nicht näher beschränkte“ Werknutzungsbewilligung, vielmehr ist eine „Gestattung“ durch die „Funktionalität der Dienste“ und „diese Bestimmungen“ notwendig.

Die gewerbliche Nutzung von Standbildern aus einem YouTube-Video ist ohne schriftliche Zustimmung des Rechteinhabers sowie des YouTube-Betreibers jedenfalls unzulässig.

Leitsätze von Barbara Prandstätter

  • ZIIR 2014, 337
  • Polizeieinsatz
  • YouTube
  • § 15 UrhG
  • Nutzungsbedingungen
  • OGH, 20.05.2014, 4 Ob 82/14h
  • § 16 UrhG
  • Internet.
  • Werknutzungsbewilligung
  • Medienrecht
  • § 81 UrhG
  • § 3 UrhG
  • Standbild

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