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Vertiefte Angebotsprüfung; Kostendeckung; Unterangebot; Plausibilitätsprüfung

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Die Kostendeckung stellt einen (wenn auch nicht allein ausschlaggebenden) Umstand dar, der in die Prüfung miteinzubeziehen ist, ob ein seriöser Unternehmer die angebotenen Leistungen zu den angebotenen Preisen erbringen kann.

  • Plausibilitätsprüfung
  • § 97 Abs 3 BVergG
  • § 109 Abs 2 BVergG
  • Vertiefte Angebotsprüfung
  • § 125 Abs 4 BVergG
  • Kostendeckung
  • Unterangebot
  • Baurecht
  • VwGH, 13.12.2021, Ra 2018/04/0111
  • BBL-Slg 2022/68

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