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Windisch-​Graetz, Michaela

Vertragsgestaltung unter der Prämisse des § 109 UGContract design under the premise of § 109 UG

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Mit der Novelle BGBl I 2021/93 hat der Gesetzgeber das Befristungsregime an Universitäten auf ganz neue Beine gestellt. Er hat einen grundlegenden Paradigmenwechsel vollzogen, bei dem es nicht mehr bloß um die Gestaltung von Kettenvertragsregelungen, dh um eine gesetzliche Anordnung des Umgangs mit unmittelbar aneinander gereihten befristeten Arbeitsverhältnissen, geht, sondern um den Umgang mit befristeten Arbeitsverhältnissen an den Universitäten generell, unabhängig davon, ob diese unmittelbar aneinander gereiht werden oder nicht. Die neue Regelung normiert eine maximal zulässige Gesamtdauer befristeter Arbeitsverhältnisse zur selben Universität, unabhängig davon, wie lange die Unterbrechung zwischen zwei befristeten Arbeitsverhältnissen dauert. Der vorliegende Beitrag widmet sich dieser neuen Regelung, die zahlreiche Auslegungsfragen aufwirft, und diskutiert einige Sachverhaltskonstellationen, die in der Praxis regelmäßig auftreten.

  • Windisch-Graetz, Michaela
  • Arbeitsvertrag, unbefristet
  • § 879 ABGB
  • Universität
  • Befristung
  • § 109 UG
  • Öffentliches Recht
  • RL 1999/70/EG Art 5
  • Kettenverträge
  • Arbeitsvertrag, befristet
  • Dienstverträge, freie
  • ZFHR 2023, 193
  • Sonderarbeitsrecht

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