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Köberl, Lisa-​Martina

VfGH-Richter und ihr Nebenjob – befangen und unvereinbar statt unabhängig und objektiv?

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Die Richter am Verfassungsgerichtshof üben ihr Amt seit jeher nebenberuflich aus. Eine Regelung, die regelmäßig ihre negativen Seiten zeigt: Wenn die unabhängigen Hüter unserer Verfassung als Nebenjob politische Parteien rechtlich vertreten oder von ihnen selbst als Minister entworfene Gesetze prüfen, sollte der Rechtsstaat hellhörig werden. Warum das höchste Richteramt Österreichs überhaupt als Nebenberuf konzipiert ist und welche Bedenken daraus folgen, wird im folgenden Artikel näher beleuchtet.

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  • Art 88 B-VG
  • Art 87 B-VG
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  • Art 147 B-VG
  • EALR 2023, 49
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  • Grundprinzipien
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  • Kartellrecht, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Unternehmensrecht, Wirtschaftsrecht, Zivilrecht
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