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Thiele, Clemens

VfGH: Rücktrittsrecht im Fernabsatz verfassungskonform

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Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Verbraucherrechte-RL (RL 2011/83/EU) und die angefochtenen Regelungen des Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzes (FAGG, BGBl I 33/2014) über die Informationspflicht vor Vertragsabschluss sowie die eingeschränkte Haftung des Verbrauchers für Wertverlust mit der Ausnahme nur für dringende Reparaturen.

Mit dem FAGG wird vollharmonisiertes Unionsrecht der Verbraucherrechte-RL umgesetzt. Da die (zulässigerweise) angefochtenen Bestimmungen (zB über die Rücktrittsfristverlängerung bei unterlassener Belehrung) den Vorschriften der Verbraucherrechte-RL entsprechen, und zum einen die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung keinen Spielraum haben und zum anderen der VfGH auch keine Bedenken hinsichtlich der Gültigkeit der unionsrechtlichen Bestimmungen hegt, kommt eine negativ ausfallende verfassungsrechtliche Prüfung nicht in Betracht.

Redaktionelle Leitsätze

  • Thiele, Clemens
  • § 15 FAGG
  • Art 6 StGG
  • Art 2 StGG
  • Vorabentscheidung, keine
  • § 4 FAGG
  • Art 5 StGG
  • Art 7 B-VG
  • § 18 FAGG
  • Verfassungskonformität
  • Medienrecht
  • Rücktrittsbelehrung
  • Fernabsatzrecht
  • VfGH, 12.10.2017, G 52/2016, Rücktrittsrecht im Fernabsatz
  • Art 1 1. ZPMRK
  • Verbraucherrechte, unionsgemäße
  • Problem der Gratisleistung
  • ZIIR 2018, 55

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