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Heft 11, November 2013, Band 27
Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs erster Instanz gegen einen Staat und Immunität staatlicher Kunstleihgaben
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 27
- Aufsatz, 3617 Wörter
- Seiten 621-626
- https://doi.org/10.33196/wbl201311062101
30,00 €
inkl MwStDer vorliegende Beitrag bespricht die Entscheidungen des OGH zu 3 Ob 18/12m und 3 Ob 39/13a. Im zugrundeliegenden Fall wurde in einem tschechischen Schiedsverfahren ein Schiedsspruch gegen die Tschechische Republik in erster Instanz erlassen. In der Folge war es zwischen den Parteien umstritten, ob die Tschechische Republik wirksam einen Antrag auf Überprüfung des erstinstanzlichen Schiedsspruchs gestellt hatte. Die betreibende Partei führte schließlich Exekution auf drei tschechische Kunstleihgaben, die temporär in Österreich ausgestellt waren. Die Tschechische Republik berief sich auf Staatenimmunität aufgrund von Völkergewohnheitsrecht und darauf, dass der Schiedsspruch gemäß Art V Abs 1 lit e des New Yorker Übereinkommens noch nicht bindend war.
- Wirth, Birgit Julia
- Lukits, Rainer
- § 190 ZPO
- Vertretungsmangel
- NYÜ
- Verbindlichkeit
- Schiedsverfahren
- Art V Abs 1 lit e NYÜ
- WBL 2013, 621
- Art IX EGJN
- New Yorker Übereinkommen
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Kunstleihgaben
- UN-Übereinkommen über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit: Art 21 Abs 1 lit e
- Immunität
- § 78 Abs 1 EO
- § 39 Abs 1 Z 2 EO
- Art VI NYÜ
- Art 9 Abs 1 B-VG
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