Zum Hauptinhalt springen

Vollstreckungsverfügung bei der Eintreibung von Geldleistungen

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Nach § 3 Abs 2 VVG ist Voraussetzung für die Eintreibung von Geldleistungen, dass der Vollstreckungstitel mit einer Vollstreckbarkeitsbestätigung versehen ist, somit mit einer Bestätigung, dass er einem die Vollstreckbarkeit hemmenden Rechtszug nicht mehr unterliegt. Weist ein Straferkenntnis jedoch keine Vollstreckbarkeitsbestätigung auf, fehlt damit eine gesetzliche Voraussetzung für die Erlassung einer Vollstreckungsverfügung, weshalb dieses aufzuheben ist.

  • ZVG-Slg 2021/91
  • VwG Wien, 31.07.2021, VGW-107/092/3031/2021
  • § 3 Abs 2 VVG
  • Verwaltungsverfahrensrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!