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Von Amts wegen wahrzunehmende Nichtigkeit von Verstoß gegen Einlagenrückgewähr

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Die Nichtigkeit einer Vereinbarung wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr ist vom Prozessgericht von Amts wegen wahrzunehmen, wenn

Anzeichen für einen derartigen Verstoß vorliegen und

sich daraus Auswirkungen auf den verfahrensgegenständlichen Klagsanspruch ergeben.

  • GES 2016, 409
  • § 82 GmbHG
  • Gesellschaftsrecht
  • OGH, 11.10.2016, 10 Ob 61/16t
  • Einlagenrückgewähr
  • Nichtigkeit

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