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Vorabentscheidungsersuchen der Corte suprema di cassazione (Italien) im Verwaltungsstrafverfahren gegen Garlsson Real Estate SA ua, C-537/16

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Steht Art 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, wie er im Licht von Art 4 des Protokolls Nr 7 zur EMRK, der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des nationalen Rechts auszulegen ist, der Möglichkeit entgegen, ein Verwaltungsverfahren wegen einer Tat (rechtswidrige Marktmanipulation) durchzuführen, für die der Betroffene rechtskräftig strafrechtlich verurteilt wurde?

Kann der nationale Richter die Grundsätze des Unionsrechts, die mit dem Grundsatz „ne bis in idem“ nach Art 50 der Charta, wie er im Licht von Art 4 des Protokolls Nr 7 zur EMRK, der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des nationalen Rechts auszulegen ist, im Zusammenhang stehen, unmittelbar anwenden?

  • EuGH, C-537/16
  • JST-Slg 2017/3
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht

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