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Zeder, Fritz

Vorabentscheidungsersuchen des Curte de Apel (Berufungsgericht) Cluj, Rumänien, im Verfahren über die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen Niculaie Aurel Bob-Dogi, C-241/15

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Ist für die Anwendung von Art 8 Abs 1 lit c des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI unter der Wendung „ob ein Haftbefehl vorliegt“ ein nationaler – innerstaatlicher – Haftbefehl zu verstehen, der gemäß den Vorschriften des Strafverfahrensrechts des Ausstellungsmitgliedstaats erlassen wurde und daher nicht mit dem Europäischen Haftbefehl identisch ist?

Falls die erste Frage bejaht wird: Kann das Nichtvorliegen eines nationalen – innerstaatlichen – Haftbefehls einen ungeschriebenen Grund für die Ablehnung der Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls darstellen?

  • Zeder, Fritz
  • EuGH, C-241/15
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • JST-Slg 2015/7

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