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Heft 2, Februar 2017, Band 2017
Voraussetzung für jede Ersitzung ist eine Besitzausübung, die die volle Zugehörigkeit der Sache zum Ausübenden so sichtbar zum Ausdruck bringt, dass sie eine Besitzausübung dritter Personen nicht zulässt.
- Originalsprache: Deutsch
- NBL Band 2017
- Rechtsprechung, 1143 Wörter
- Seiten 17-19
- https://doi.org/10.33196/nbl201702000401
10,00 €
inkl MwStDie Voraussetzung für die Ersitzung nach § 1477 ABGB sind neben dem Zeitablauf echter und redlicher Besitz eines Rechts, das seinem Inhalt nach dem zu erwerbenden Recht entsprochen hat und der Besitzwille. Die Ersitzung des Eigentumsrechtes setzt Alleinbesitz voraus. Zum Beispiel das Abmähen des Grases einer Wegparzelle genügt jedenfalls nicht für die Annahme eines Alleinbesitzes.
- NBL-Slg 2017/N8
- OGH, 20.12.2016, OGH 20.12.2016, 1Ob168/16m
- Baurecht