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Voraussetzung gutgläubigen Erwerbs von Liegenschaftsteilen

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Der gutgläubige Erwerber muss Nachforschungen anstellen, wenn der Verdacht besteht, dass die tatsächlichen Besitzverhältnisse nicht dem Grundbuchstand entsprechen. Er darf sich nicht mit der Einsicht in das Grundbuch und in die Grundbuchsmappe begnügen. Ist dem Erwerber bekannt, dass ein Zaun nicht auf der Grenze sondern auf einer vom Kaufvertrag umfassten EZ errichtet ist, darf er sich nicht auf die Zusicherung des Verkäufers verlassen, dass das zu erwerbende Grundstück über den Zaun hinausreiche, wenn ihm der Verkäufer mitgeteilt hat, dass eine Vermessung des Grundstücks nicht in Frage komme, weil die dafür notwendige Zustimmung des angrenzenden Grundnachbarn nicht zu erreichen sei. Dies ergibt sich schon daraus, dass der Alleineigentümer einer Liegenschaft für deren Vermessung nicht der Zustimmung des Grundstücksnachbarn bedarf.

  • § 1500 ABGB
  • Voraussetzung gutgläubigen Erwerbs von Liegenschaftsteilen
  • BBL-Slg 2018/144
  • OGH, 21.03.2018, 3 Ob 40/18f
  • Baurecht

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