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Hasch, Alexander/​Wolfgruber, Johannes

Voraussetzungen einer Änderung der Stiftungserklärung durch den Stiftungsvorstand

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Selbst wenn sich die Stifter das Recht, die Stiftungserklärung zu ändern, für bestimmte Fälle vorbehalten haben und für andere nicht, hat der Vorstand das subsidiäre Änderungsrecht gemäß § 33 Abs 2 Satz 2 PSG nur insoweit nicht, als die Stifter sich die Änderung vorbehalten haben.

Die Änderung der Verhältnisse muss die Stiftung dergestalt betreffen, dass sich die Umsetzung des Stifterwillens nach der ursprünglichen Stiftungserklärung vernünftigerweise nicht mehr verwirklichen lässt oder dass anzunehmen ist, der Stifter hätte unter den geänderten Umständen eine andere Regelung getroffen.

Das Erfordernis, dass die geänderten Verhältnisse solche im Sinne der Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage sein müssen, wird nicht aufrechterhalten.

  • Hasch, Alexander
  • Wolfgruber, Johannes
  • ZFS 2015, 23
  • Stiftungserklärung
  • Stiftungen
  • § 33 PSG
  • OGH, 09.10.2014, 6 Ob 198/13f
  • geänderte Verhältnisse.
  • Privatstiftung

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