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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Voraussetzungen für eine Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung nach § 53 Abs 3 GSpG
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 5
- Judikatur - Materienrecht, 819 Wörter
- Seiten 506-508
- https://doi.org/10.33196/zvg201806050601
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inkl MwStErfolgt die Zustellung eines Beschlagnahmebescheides an den unbekannten Eigentümer der Glücksspielgeräte gem § 53 Abs 3 GSpG durch öffentliche Bekanntmachung innerhalb von vier Wochen nach der vorläufigen Beschlagnahme, obwohl der Behörde die Identität und der Aufenthalt des Inhabers der Glücksspielgeräte bekannt sind, entfaltet die Zustellung keine Rechtswirkung, sofern der Bescheid nach Maßgabe von § 7 ZustG nicht tatsächlich zugegangen ist.
- § 53 Abs 3 GSpG
- ZVG-Slg 2018/106
- § 7 ZustG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- LVwG Stmk, 06.03.2018, LVwG 41.24-3359/2017
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