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Vorgründungsgesellschaft der GmbH – kein automatischer Rechtsübergang auf eingetragene GmbH

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Im Stadium vor Abschluss des Gesellschaftsvertrages besteht keine rechtliche Möglichkeit, für die spätere GmbH zu handeln und unmittelbar für sie wirksam werdende Rechte und Pflichten zu begründen.

Solche Rechte und Pflichten können daher nach Entstehung der Gesellschaft auch nicht automatisch auf sie übergehen, vielmehr bedarf es dazu einer ausdrücklichen vertraglichen Übernahme der Pflichten durch die Gesellschaft.

  • GES 2013, 188
  • Gesellschaftsrecht
  • § 2 GmbHG
  • OGH, 04.03.2013, 8 Ob 100/12g

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