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Strauss, Daniel

Vorläufige Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum

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Auch die vorläufige Unterbringung setzt einen dringenden Tatverdacht nach § 431 Abs 1 iVm 173 Abs 1 StPO voraus, der mehr als eine Vermutung und mehr als ein einfacher oder gewöhnlicher Verdacht ist. Weiter ist Voraussetzung für die vorläufige Unterbringung das Vorliegen eines Haftgrunds, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme und das Fehlen gelinderer Mittel.

  • Strauss, Daniel
  • § 173 Abs 2 Z 3 lit c StPO
  • OLG Wien, 31.01.2024, 22 Bs 21/24k
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 431 Abs 1 StPO
  • JST-Slg 2024/14
  • § 173 Abs 2 Z 3 lit b StPO
  • § 21 Abs 2 StGB
  • § 173 Abs 2 Z 3 lit a StPO

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