Zum Hauptinhalt springen

Vorsätzliches Handeln trotz steuerlicher Vertretung? (I)

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Wenn davon ausgegangen werden kann, dass der steuerlichen Vertretung sämtliche Entnahmen des Alleingesellschafters der GmbH bekannt gewesen waren und nachweislich keine Aufklärung über die Kapitalertragsteuerpflicht aufgrund verdeckter Gewinnausschüttungen erfolgt ist, ist von keiner Hinterziehung der Kapitalertragsteuer auszugehen.

  • § 98 Abs 3 FinStrG
  • JST-Slg 2018/67
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 33 Abs 1 FinStrG
  • BFG, 08.05.2018, RV/7300010/2018, (Revision nicht zulässig)

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!