VwGH zum missbräuchlichen Unterlassen der Beschwerdebegründung: KEINE sofortige Zurückweisung
- Originalsprache: Deutsch
- ZSSBand 3
- Abgabenverfahren, 3311 Wörter
- Seiten 99 -104
- https://doi.org/10.33196/zss202102009901
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Nach Ansicht des BFG sind rechtsmissbräuchlich eingebrachte Leerbeschwerden, also Beschwerden ohne Begründung, zum Zwecke der Erschleichung einer Fristverlängerung umgehend zurückzuweisen. Das BFG schob mit seinen Entscheidungen im Jahr 2020 einer in der Praxis durchaus weitverbreiteten Vorgehensweise überraschend den Riegel vor. Jedoch hat der VwGH in einer jüngst ergangenen Entscheidung dieser Rechtsprechung eine Absage erteilt: Unterlässt der Abgabepflichtige missbräuchlich eine Beschwerdebegründung um eine Verlängerung der Beschwerdefrist faktisch zu erzwingen, hat die Abgabenbehörde dennoch einen Mängelbehebungsauftrag zu erteilen. Die sofortige Zurückweisung ist unzulässig.
- Gurtner, Wolfgang
- Papst, Stefan
- Mängelbehebung
- § 85 BAO
- Leerbeschwerde
- § 245 BAO
- Fristverlängerung
- § 250 BAO
- ZSS 2021, 99
- Missbrauch