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Marschner, Ernst/​Renner, Bernhard

VwGH: Zurechnung der Einkünfte aus Aufsichtsrats- oder Stiftungsvorstandtätigkeit an die natürliche Person

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Nur natürliche Personen können als Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft oder als Vorstand einer Privatstiftung bestellt werden. Diese Einkünfte sind jedenfalls der natürlichen Person steuerlich zuzurechnen. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Vergütung nach der zugrunde liegenden Vereinbarung an eine Kapitalgesellschaft ausbezahlt oder weitergeleitet wird.

  • Marschner, Ernst
  • Renner, Bernhard
  • GES 2013, 266
  • § 2 EStG
  • Gesellschaftsrecht
  • § 22 Z 2 EStG
  • VwGH, 26.02.2013, 2009/15/0016

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