Marschner, Ernst/Renner, Bernhard
VwGH: Zurechnung der Einkünfte aus Aufsichtsrats- oder Stiftungsvorstandtätigkeit an die natürliche Person
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 2013
- Angrenzendes Steuerrecht, 1905 Wörter
- Seiten 266 -269
- https://doi.org/10.33196/ges201305026601
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Nur natürliche Personen können als Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft oder als Vorstand einer Privatstiftung bestellt werden. Diese Einkünfte sind jedenfalls der natürlichen Person steuerlich zuzurechnen. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Vergütung nach der zugrunde liegenden Vereinbarung an eine Kapitalgesellschaft ausbezahlt oder weitergeleitet wird.
- Marschner, Ernst
- Renner, Bernhard
- GES 2013, 266
- § 2 EStG
- Gesellschaftsrecht
- § 22 Z 2 EStG
- VwGH, 26.02.2013, 2009/15/0016
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