Wenn im Falle eines Zahlungsausfalles ein Verbraucherkreditvertrag aufgrund einer Klausel vorzeitig fällig gestellt werden kann, muss das Gericht bei der Kontrolle der Missbräuchlichkeit dieser Klausel miteinbeziehen können, ob...
- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 72
- Entscheidungen des EuGH, 6561 Wörter
- Seiten 673 -680
- https://doi.org/10.47782/oeba202409067305
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Verbraucherkreditvertrag - Richtlinie 93/13/ EWG - Art 1 Abs 2 - Klausel, die auf einer bindenden Rechtsvorschrift beruht - Art 3 Abs 1, Art 4 Abs 1, Art 6 Abs 1 und Art 7 Abs 1 - Klausel über die vorzeitige Fälligstellung - Gerichtliche Nachprüfung - Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Vertragsverstöße des Verbrauchers - Art 7 und 38 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Grundpfandrechtlich gesicherter Vertrag - Außergerichtlicher Verkauf der Wohnung des Verbrauchers in der Rechtssache C-598/21;
Art 3 Abs 1, Art 4 Abs 1, Art 6 Abs 1 und Art 7 Abs 1 der Richtlinie 93/13/ EWG des Rates vom 5.4.1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen sind im Licht der Art 7 und 38 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, wonach bei der gerichtlichen Kontrolle der Missbräuchlichkeit einer in einem Verbraucherkreditvertrag enthaltenen Klausel über die vorzeitige Fälligstellung nicht berücksichtigt wird, ob die dem Gewerbetreibenden eingeräumte Möglichkeit, das ihm aus dieser Klausel erwachsende Recht auszuüben, im Hinblick auf Kriterien verhältnismäßig ist, die insb mit der Schwere des Verstoßes des Verbrauchers gegen seine Vertragspflichten, wie dem Betrag der Raten, die im Verhältnis zu dem Gesamtbetrag des Kredits und der Laufzeit des Vertrags nicht gezahlt wurden, sowie mit der Möglichkeit zusammenhängen, dass die Anwendung dieser Klausel dazu führt, dass der Gewerbetreibende die aufgrund der Klausel geschuldeten Beträge durch den Verkauf der Familienwohnung des Verbrauchers ohne jegliches gerichtliches Verfahren einziehen kann.
- Lurger, Brigitta
- Korp, Maximilian
- oeba-Slg 2024/142
- EuGH, 09.11.2023, C-598/21, (Vierte Kammer), Všeobecná úverová banka
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