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Koblmüller, Julian

Werkvertrag; Stoffbeistellung nach Vorgaben des Unternehmers; Gewährleistung

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Wird der vom Besteller beigestellte Stoff nach den Vorgaben des Unternehmers hergestellt oder aufbereitet, dann übernimmt der Unternehmer regelmäßig vertraglich auch das Risiko, dass der angestrebte Erfolg aufgrund fehlerhafter oder unzureichender Vorgaben nicht eintritt und hat dafür gewährleistungsrechtlich einzustehen, ohne dass sich die Frage nach einer Warnpflicht oder deren Verletzung – sowie den damit verbundenen rein schadenersatzrechtlichen Konsequenzen – stellt.

  • Koblmüller, Julian
  • Gewährleistung
  • OGH, 20.12.2018, 1 Ob 132/18w
  • Werkvertrag
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2019/113
  • Stoffbeistellung nach Vorgaben des Unternehmers
  • § 1168a ABGB

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