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Schinnagl, Michaela

Wesentliche Unterschiede zwischen der unmittelbaren Wohnungseigentumsbegründung und der nachträglichen Übertragung einer Mietwohnung in das Wohnungseigentum im WGG

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Der VfGH stellte mittels Ablehnungsbeschluss klar, dass der Gesetzgeber angesichts der Unterschiede in der rechtspolitischen Zielsetzung bei der sofortigen WE-Begründung und der nachträglichen Übertragung einer Mietwohnung in das WE auch unterschiedliche Preisbildungsvorschriften vorsehen kann. Der folgende Beitrag hat keine Gesamtdarstellung des Themas „Eigentumsübertragung im WGG“ zum Ziel, sondern stellt die wesentlichen Aussagen des VfGH vor und konzentriert sich auf die Behandlung der für die Praxis wesentlichen Schlussfolgerungen für die gemeinnützige Wohnungswirtschaft.

  • Schinnagl, Michaela
  • § 15d WGG
  • sofortige Eigentumsübertragung
  • Art 83 Abs 2 B-VG
  • Preisbildung
  • § 15 WGG
  • WOBL 2022, 428
  • Volkswohnungen
  • nachträgliche Eigentumsübertragung
  • Gleichheitssatz
  • Art 2 StGG
  • § 1 Abs 3 WGG
  • § 1 Abs 2 WGG
  • Vermögensbindungsprinzip
  • Art 140 Abs 1 Z 1 lit d B-VG
  • nachträgliche Übertragung einer Mietwohnung in das Wohnungseigentum
  • Art 18 Abs 1 B-VG
  • Volkswohnungswesen
  • Wohnbedürfnis
  • § 10a WGG
  • § 7 WGG
  • Miet- und Wohnrecht
  • Gemeinwohlaufgabe
  • Art 7 B-VG
  • § 15a WGG
  • § 22 WGG
  • Wohnraumüberlassung
  • Durchbrechung des Kostendeckungsprinzips Eigenkapital
  • Eigenkapitalverwendung
  • Daseinsvorsorge
  • Deckung des Wohnbedarfs
  • Eigenkapitalbildung
  • Eigenkapitalsicherung
  • offenkundige Unangemessenheit
  • Fixpreis
  • Geschäftskreis

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