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Wettbewerbsrecht: Ausschließliche Anwendung der FKVO auf unter den Begriff des Zusammenschlusses fallende Vorgänge – Tragweite – Zusammenschluss, der nicht von gemeinschaftsweiter Bedeutung ist, unterhalb der vom Recht eines MS...

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Art 21 Abs 1 der VO (EG) Nr 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen ist dahin auszulegen, dass er es nicht verwehrt, dass ein Unternehmenszusammenschluss, der nicht von gemeinschaftsweiter Bedeutung iS von Art 1 dieser VO ist, unterhalb der vom nationalen Recht vorgesehenen Schwellen für eine verpflichtende Ex-ante-Kontrolle liegt und nicht gemäß Art 22 der genannten VO zu einer Verweisung an die Europäische Kommission geführt hat, in Anbetracht der Struktur des Wettbewerbs auf einem nationalen Markt von einer Wettbewerbsbehörde eines MS als ein von Art 102 AEUV verbotener Missbrauch einer beherrschenden Stellung beurteilt wird.

  • WBl-Slg 2023/79
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • EuGH, 16.03.2023, Rs C-449/21, Towercast SASU/Autorité de la concurrence, Ministre chargé de l’économie, Beteiligte: Tivana Topco SA, Tivana Midco SARL, TDF Infrastructure Holding SAS, TDF Infrastructure SAS, Tivana France Holdings SAS; Cour d’appel de Pa
  • Art 21 Abs 1 der VO (EG) Nr 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen („EG-FusionskontrollVO“)

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