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Wettbewerbsrecht: Zum Begriff des Zusammenschlusses: Gemeinschaftsunternehmen (Österreich)

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Art 3 der VO (EG) Nr 139/2004 ist dahin auszulegen, dass infolge einer Änderung der Art der Kontrolle über ein bestehendes Unternehmen von alleiniger zu gemeinsamer Kontrolle nur dann ein Zusammenschluss bewirkt wird, wenn das daraus hervorgegangene Gemeinschaftsunternehmen auf Dauer alle Funktionen einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit erfüllt.

  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • Art 3 der VO (EG) Nr 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen („EG-FusionskontrollVO“)
  • WBl-Slg 2017/178
  • EuGH, 07.09.2017, Rs C-248/16, (Austria Asphalt GmbH & Co. OG/Bundeskartellanwalt; Oberster Gerichtshof [Österreich])

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