Zum Hauptinhalt springen
Casati, Claus

Widerruf Sektorenauftraggeber

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Es besteht kein strenger Maßstab für den Widerruf.

Es gilt keine besondere Begründungstiefe beim Widerruf; auch ein anderer als der angegebene Grund rechtfertigt den Widerruf.

Eine bloß mangelhafte Begründung des Widerrufs ist nicht von wesentlichem Einfluss und rechtfertigt nicht die Nichtigerklärung der Widerrufsentscheidung.

Über den Ersatz der Pauschalgebühren kann gesondert entschieden werden.

  • Casati, Claus
  • § 149 BVergG
  • Widerruf
  • § 150 BVergG
  • Pauschalgebühren
  • § 310 BVergG
  • § 148 BVergG
  • wesentlicher Einfluss
  • § 193 BVergG
  • Widerrufsentscheidung
  • Vergaberecht
  • VwGH, 16.11.2022, Ra 2019/04/0056, „ÖBB – Steyregg“
  • RPA 2023, 86
  • § 166 BVergG
  • § 347 BVergG

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!