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Heft 6, Dezember 2017, Band 20
Widmungsänderung; Vermietung einer Eigentumswohnung an Asylwerber
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 20
- Rechtsprechung, 86 Wörter
- Seiten 239-239
- https://doi.org/10.33196/bbl201706023901
20,00 €
inkl MwStFür die Frage der Widmung eines Wohnungseigentumsobjektes ist auf die privatrechtliche Einigung der Wohnungseigentümer (in der Regel im Wohnungseigentumsvertrag) abzustellen. Die Änderung der Widmung eines Wohnungseigentumsobjektes von „Büronutzung“ auf „Wohnung für Zwecke einer Wohngemeinschaft“ durch Entscheidung des Außerstreitgerichts steht einer Nutzung durch Asylwerber nicht entgegen. Die Vermietung der Wohnung an das Land Tirol zur Unterbringung von zahlreichen Asylwerbern erfordert daher keine genehmigungspflichtige Widmungsänderung. Raumordnungsrechtliche Widmungen berühren die privatrechtlichen Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander nicht und sind aus privatrechtlicher Sicht nicht maßgeblich.
- § 16 WEG
- BBL-Slg 2017/236
- § 2 WEG
- Widmungsänderung
- Vermietung einer Eigentumswohnung an Asylwerber
- Baurecht
- OGH, 20.07.2017, 5 Ob 68/17m
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