Wie man von einem hybriden Regime zu einem demokratischen Rechtsstaat zurückkehrtHow to Return from a Hybrid Regime into a Constitutional Democracy
- Originalsprache: Deutsch
- ZOERBand 78
- Aufsatz, 33774 Wörter
- Seiten 555 -626
- https://doi.org/10.33196/zoer202304055501
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Seit 2010 erodieren Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Ungarn kontinuierlich. Der folgende Beitrag geht von der hypothetischen Situation aus, dass die vereinte Opposition bei den nächsten Parlamentswahlen die einfache Mehrheit erreicht, aber nicht genügend Stimmen erhält, um eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit im ungarischen Parlament zu erreichen. Die Frage wäre dann, wie sie mit der neuen Situation umgehen könnte (etwa durch eine Revolution im juristischen Sinne?), da die meisten der angeblich unabhängigen Institutionen (wie das Verfassungsgericht, die Staatsanwaltschaft usw) in Wirklichkeit gekaperte Institutionen sind und sein werden, die durch die Regeln über das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit geschützt sind. Es bestünde die Gefahr, dass sie als
- Jakab, András
- Ungarn
- Art 44 Abs 3 B-VG
- Legalismus
- Erosion der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie
- Art 267 AEUV
- Revolutionen im rechtlichen Sinne
- Art 7 EUV
- Naturrecht
- Öffentliches Recht
- Illiberalismus
- Formalismus
- hybrides Regime
- Art T) Abs (4) ungarisches Grundgesetz
- Übergangsjustiz
- Rechtspositivismus
- Systemwechsel
- Art 20 Abs 4 deutsches Grundgesetz
- Art 37 ungarisches Grundgesetz
- Art 31 Goldene Bulle (Ungarn)
- Gustav Radbruch
- Art 4 Abs 3 EUV
- Art S) Abs (2) ungarisches Grundgesetz
- Art 36 ungarisches Grundgesetz
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- Polen
- Populismus
- Art 6 ungarisches Grundgesetz
- Art 24 Abs (5) ungarische Verfassung
- ZOER 2023, 555
- Art C) Abs (2) ungarisches Grundgesetz
- Art 258 AEUV
- Art 2 Abs (3) ungarische Verfassung
- Art 260 AEUV
- Art 2 EUV