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Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Wieder einmal: Der verdeckte Mangel
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 2017
- Judikatur, 1799 Wörter
- Seiten 17-19
- https://doi.org/10.33196/zrb201701001701
20,00 €
inkl MwStAuch bei verdeckten Mängeln beginnt die Frist des § 933 Abs 1 ABGB in der Regel schon mit der Ablieferung.
Bei ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften beginnt die Gewährleistungsfrist unter Umständen erst mit Erkennbarkeit des Mangels.
Ein Vorteilsausgleich („neu für alt“) findet im Gewährleistungsrecht nicht statt.
- Wenusch, Hermann
- § 933 Abs 1 ABGB
- OGH, 20.12.2016, 4 Ob 202/16h
- Gewährleistung
- Gewährleistungsfrist
- Verdeckte Mängel
- § 10 Abs 3 KSchG
- ZRB 2017, 17
- Baurecht