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Willkürliche Abänderung des natürlichen Abflussverhaltens

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Das im § 39 Abs 1 WRG festgelegte an sich verwaltungsrechtliche Verbot der Privatwillkür konkretisiert zum Schutz des Unterliegers nachbarrechtliche Rücksichtnahmepflichten, deren schuldhafte Verletzung Schadenersatzansprüche des Unterliegers gegen den Oberlieger auslösen kann.

  • § 364 ABGB
  • OGH, 27.08.2015, 1 Ob 124/15i
  • BBL-Slg 2016/33
  • § 413 ABGB
  • § 39 WRG
  • Willkürliche Abänderung des natürlichen Abflussverhaltens
  • Baurecht

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