- Originalsprache: Deutsch
- BBLBand 24
- Rechtsprechung, 80 Wörter
- Seiten 143 -144
- https://doi.org/10.33196/bbl202104014301
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Die Errichtung einer reinen Wohnhausanlage (hier: mit zwei unterirdisch verbundenen Wohngebäuden und insgesamt 20 Wohnungen) ohne weitere Einrichtungen kann schon begrifflich nicht als ein „Städtebauvorhaben“ im Sinn von Anhang 1 Z 18 lit b in Verbindung mit Fußnote 3a UVP-G angesehen werden, denn ein solches liegt definitionsgemäß nur bei einem „Erschließungsvorhaben zur gesamthaften multifunktionalen Bebauung, jedenfalls mit Wohn- und Geschäftsbauten einschließlich der hierfür vorgesehenen Erschließungsstraßen und Versorgungseinrichtungen mit einem über das Gebiet des Vorhabens hinaus reichenden Einzugsbereich“ vor.
- Wohnhausanlage
- Anh 1 Z 18 lit b UVP-G
- BBL-Slg 2021/142
- Städtebauvorhaben
- LVwG Wien, 15.03.2021, VGW-111/055/12285/2020
- Baurecht
- § 70 wr BauO
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