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Wohnung; Zweckentfremdung für touristische Nutzung; Hauptwohnsitzeignung

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Missstände bezüglich der Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit auf einer Liegenschaft, zu deren Beseitigung der Wohnungseigentümer keine wesentlichen rechtlichen Schritte gesetzt hat (hier: außer einem Schreiben an die Hausverwaltung), führen nicht dazu, dass eine Wohnung keine gute Eignung als Hauptwohnsitz aufweist.

  • LVwG Sbg, 30.03.2023, 405-3/1064/1/4-2023
  • Hauptwohnsitzeignung
  • § 31b sbg ROG
  • Wohnung
  • BBL-Slg 2023/117
  • Zweckentfremdung für touristische Nutzung
  • Baurecht

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