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Wohnungseigentum; Mängel allgemeiner Teile; Wahl des Gewährleistungsbehelfes
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 22
- Rechtsprechung, 64 Wörter
- Seiten 28-28
- https://doi.org/10.33196/bbl201901002802
20,00 €
inkl MwStDie Wahl des Gewährleistungsbehelfs wegen Mängeln allgemeiner Teile steht grundsätzlich nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer allein zu, sondern es ist darüber ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft oder eine substituierende Entscheidung des Außerstreitrichters erforderlich. Nur soweit Gemeinschaftsinteressen nicht gefährdet sind, kann der einzelne Mit- und Wohnungseigentümer seine auch allgemeinen Teile der gemeinschaftlichen Sache betreffenden Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche allein geltend machen.
- BBL-Slg 2019/26
- OGH, 29.08.2018, 1 Ob 136/18h
- Wohnungseigentum
- Wahl des Gewährleistungsbehelfes
- Mängel allgemeiner Teile
- Baurecht
- § 24 WEG
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